Nährwertkennzeichnung leicht(er) gemacht

Ab dem 14. Dezember 2016 müssen laut EU-Verordnung Nr. 1169/2011 die Nährwerte für verpackt angebotene Speisen selbst ermittelt und angegeben werden.
Sensibilisiert durch die Allergenkennzeichnung gibt es zunehmend mehr Anfragen und Beratungsbedarf: Wie werden die Nährwerte mit wenig Aufwand eigentlich am besten ermittelt? Und welche Nährwerte gehören alles dazu? Welche Vorteile bietet mir diese freiwillige Kennzeichnung und gibt es damit schon Praxis-Erfahrungen, aus denen Arbeitshilfen abgeleitet werden können?

Nicht zuletzt kann eine Nährwertkennzeichnung dazu beitragen, um auf freiwilliger Basis dem MDK, anderen Prüfinstanzen, den Bewohnern, Angehörigen und Patienten mehr zu bieten als Mitbewerber des Marktes. Zudem kann eine durchdachte Nährwertkennzeichnung das erforderliche Ernährungs-Management erleichtern.

Und wie sieht es eigentlich mit der Kennzeichnungspflicht aus, wenn man selbst hergestellte und verpackte Speisen (wie Gebäck oder Getränke) für einen Basar, per Versand im Internet oder im hauseigenen Laden anbietet? Wann greift in diesen Fällen die Verordnung?

Inhalte des Seminars sind:

  • Wann muss die Nährwertkennzeichnung sein, wo nicht?
  • Welche Vorgaben gibt es aus der LMIV zur Nährwertkennzeichnung auf verpackter Ware?
  • Was verlangt / erwartet der MDK?
  • Was erwarten und empfehlen andere Instanzen?
  • Wie errechnet man die Nährwerte? (mit kleinen Übungsbeispielen)

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