Grundlagen der Hygiene im häuslichen Umfeld
Die Arbeit von Mitarbeiter/innen ambulanter hauswirtschaftlicher Dienste im privaten Haushalt ihrer Klienten unterliegt nicht im vollen Umfang den Hygienevorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV). Dennoch gilt es bei der Zubereitung von Mahlzeiten, bei der Reinigung der Wohnung und bei der Pflege der Wäsche und Bekleidung grundlegende Hygieneregeln einzuhalten.
Gleichzeitig muss ein gangbarer Weg zwischen Fürsorge und Bevormundung in hygienischen Belangen gefunden werden.
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